Praxis im Alstertal
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Aufgaben und Befugnisse eines Verfahrensbeistandes

 In sorge- und umgangsrechtlichen Streitigkeiten wird durch das Gericht nach §158 1 Fam FG oft ein Verfahrensbeistand für das minderjährige Kind bestellt, sofern es zur Wahrnehmung seines Interesses erforderlich ist.

 

Im Rahmen des originären Aufgabenbereiches hat der Verfahrensbeistand das Interesse des Kindes festzustellen und den "Willen des Kindes" vor Gericht zur Geltung zu bringen.

 

Das Kind wir dadurch zum Subjekt des Verfahrens. Der Verfahrensbeistand vertritt das Interesse des Kindes.

Kinder haben Rechte

Im Volksmund wird der Verfahrensbeistand auch "Anwalt des Kindes" genannt.

 

Eine zentrale Aufgabe des Verfahrenbeistandes ist die Ermittlung des Kindeswillen. Hierfür kann der Verfahrensbeistand mit Eltern und Bezugspersonen Gespräche führen, um die Bedürfnisse, Wünsche und Vorstellungen des Kindes herauszufinden und eine gemeinsame Vertrauensbasis zum Kind herzustellen.

 

Der Verfahrensbeistand informiert das Kind auch über das gerichtliche Verfahren.


Grundrechte der Kinder auf die Familenbande gehören ins Grundgesetz

 

 

 

Wir sind dafür

 


Für weitere Informationen oder Anfragen nutzen Sie bitte das Kontaktformular oder

fragen Sie gern nach freien Kapazitäten unter der Mobil Nr. 015735181018

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